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ROTER KANAL

Das „Rot-Grün-Kanal“-System dient zur selbstständigen Deklaration durch natürliche Personen der über die Zollgrenze beförderten Waren für den Eigenbedarf. (Dekret Nr.503 des Präsidenten der Republik Belarus vom 15. Oktober 2007).

BITTE FÜLLEN SIE DIE DEKLARATION AUS UND GEHEN SIE DURCH DEN ROTEN KANAL, WENN:

Einreise

1) Sie Waren einführen, die einer Zollgebühr unterliegen:
- Waren im Gegenwert von über 1000 Euro oder  Gesamtgewicht über 35 kg
- Juwelierwaren  mit einer Stückzahl von über 5 Einheiten
- Über 2 Liter Spirituosen pro Person ab 18 Jahren
- Lebensmittel:
-  aus den Mitgliedsstaaten der GUS: vom 1. Juni bis 31. Oktober mit einem Gesamtgewicht von über 30 Kg; vom 1. November bis 31. Mai mit einem Gesamtgewicht von über 5 Kg;

    - aus übrigen Ländern mit einem Gesamtgewicht von über 5 Kg;

andere Waren, die nach Einheitszollsätzen verzollt werden

2) Sie Waren einführen, für die Einreiseverbot oder Einreisebeschränkungen gelten

3) Sie Belarussische Rubel und Auslandsdevisen einführen, die einer Zollanmedung unterliegen:
-  Belarussische Rubel im Wert von über 500 Basisgrößen
-  Auslandsdevisen im Gegenwert von über 10000 US-Dollar
- Bargeld, die als unentgeltliche Auslandshilfe eingeführt wird

4) Sie nicht begleitetes Reisegepäck haben (einschließlich Fälle, wenn Reisegepäck oder ein Teil davon nicht eingetroffen ist) oder wenn die Waren als Frachtgut bzw. Expressgut eingetroffen sind

5) Sie  die einzuführenden Waren deklarieren wollen

6) Sie Waren einführen, die gegen Vorlage entsprechender Dokumente von der Zollgebühr befreit werden (zum Beispiel, bei Zuwanderung, im Erbschaftsfall, bei Wiedereinfuhr von früher ausgeführten Waren u.s.w.)

7) Sie Staatsangehörige der Republik Belarus sind (Staatsbürger mit Reisepass, dessen Seriennummer nicht mit „PP“ beginnt, oder ausländischer Staatsbürger, Person ohne Staatsbürgerschaft mit belarussischer Aufenthaltsgenehmigung)  und ein im Ausland (ausgenommen Russische Föderation) registriertes Kraftfahrzeug einführen

8) Sie ein Fahrzeug, das in einem anderen Land registriert und bereits abgemeldet wurde, zur ständigen Nutzung auf dem Territorium der Republik Belarus einführen.

Ausreise

1) Sie Waren ausführen, die einer Zollgebühr unterliegen:
Edelmetalle:
- Gold- und Platinbarren bis zu 500 Gr
- Silberbarren – mehr als 5 Kg

2) Sie Waren ausführen, für die Ausfuhrverbot oder Ausfuhrbeschränkungen gelten

3)  Sie Belarussische Rubel und Auslandsdevisen ausführen, die einer Zollanmeldung unterliegen:
-  Belarussische Rubel im Wert von über 500 Basisgrößen
-  Auslandsdevisen im Gegenwert von über 3000 US-Dollar

4) Sie die auszuführenden Waren deklarieren wollen

5)  Sie Angehörige der Republik Belarus sind (Staatsbürger mit Reisepass, dessen Seriennummer nicht mit „PP“ beginnt, oder ausländischer Staatsbürger, Person ohne Staatsbürgerschaft mit belarussischer Aufenthaltsgenehmigung) und ein im Ausland (ausgenommen Russische Föderation) registriertes Kraftfahrzeug ausführen.

 

 

 

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